Hausmeisterservice
Die Wartung, Instandhaltung und Pflege einer Immobilie kostet Zeit und erfordert fachspezifisches Wissen. Durch unsere Erfahrung und als Ansprechpartner mit Fachkompetenz führen wir als Hausmeisterservice unsere Aufgaben zur Zufriedenheit der Immobilienverwaltung, Eigentümer und Mieter aus.
Für die regelmäßigen Aufgaben teilen wir – soweit möglich – einen festen Hausmeister für ihr Objekt zu, auf den Sie sich als kompetenten Ansprechpartner vor Ort verlassen können. Durch die guten Kenntnisse Ihrer Immobilie können wir bei allen auftretenden Herausforderungen zur schnellen Lösung beitragen.
Mit unseren Leistungen sind wir im Auftrag des Verwalters oder Eigentümers der Ansprechpartner vor Ort für Mieter und Handwerker.
Leistungsüberblick
- Beaufsichtigung der Objekte nach Ihren Vorgaben
- Kontrolle & Überwachung der Technischen-Anlagen
- Reinhaltung von zum Objekt gehörenden Wegen & Garagen
- Grünanlagenpflege
- Kleinreparaturen & Wartungsarbeiten
- Winterdienst
- Instandsetzungen / Sanierungen werden durch Angebotsabgabe von Meisterbetrieben angeboten und ausgeführt
- Mülltonnenservice
- Individuelle Leistungen nach Absprache
Häufig gestellte Fragen
Ihre Hausmeisterkosten können Sie von der Steuer absetzen. Sie sind in der Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistungen anzugeben. Es können 20% der Arbeitskosten, maximal jedoch 4.000 € abgesetzt werden. Die vom Hausmeisterservice abgerechneten Fahrt- und Materialkosten können nicht steuerlich geltend gemacht werden.
Das Serviceangebot eines Hausmeisterservices ist vielfältig: Von Gebäudereinigung in Treppenhaus Keller und Tiefgarage, Gartenpflege und Rasenmähen oft auch Winterdienst bis hin zur Überwachung von technischen Anlagen und kleineren Reparaturen. Was genau der Hausmeisterservice zu erledigen hat, wird in vertraglich festgehalten. Da alle Immobilien sowie die Bedürfnisse der Bewohner verschieden sind, gibt es beim Hausmeisterservice auch keine festen Pakete. Bei uns können Sie die gewünschten Leistungen je nach Bedarf anpassen. Gerne stellen wir mit Ihnen gemeinsam das passende Wunschpaket zusammen.
Einem Hausmeisterservice ist es nicht erlaubt zulassungspflichtige Handwerksarbeiten auszuführen. Zu den zulassungspflichtigen Handwerksberufen zählen unter anderem: Dachdecker, Zimmerer, Klempner, Maurer, Betonbauer, Gerüstbauer, Metallbauer, Tischler und Elektrotechniker. Davon ausgenommen sind Betriebe die einen Mitarbeiter mit Meisterbrief der entsprechenden Handwerksrolle haben und diese auch bei der Handwerkskammer eingetragen ist.
Oft genug sind Auftraggeber von Hausmeisterdienstleistungen mit den erbrachten Leistungen unzufrieden. Deshalb sollten bei der Auswahl eines guten Hausmeisterservices einige Aspekte bei der Angebotseinholung beachtet werden. Als Ihre Hausmeisterwerk GmbH wissen wir dank Jahre langer Erfahrung genau, worauf es hier ankommt – nämliche einer individuellen Beratung. Bei uns stehen Ihre persönlichen Bedürfnisse im Vordergrund. Erst wenn wir Ihre Anforderungen möglichst genau kennen, dann können wir für einen passenden Fit sorgen. Und erst dann kann unser kompetentes Hausmeisterteam die gewünschten Leistungen zufriedenstellend erbringen.